Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Accenture Holdings B.V.; Schlumberger-Gruppe - BWB/Z-2775 | Bundeswettbewerbsbehörde

Accenture Holdings B.V.; Schlumberger-Gruppe

BWB/Z-2775

19.08.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Accenture Holdings B.V. (Niederlande) plant den Erwerb von 100% der Vermögensgegenstände der Schlumberger Business Consulting, dem Öl- und Gasberatungszweig der Schlumberger-Gruppe von der Schlumberger Oilfield Holding Limited (Virgin Islands) und der Schlumberger Technology Corporation (USA). Der geplante Zusammenschluss betrifft den Bereich Managementberatung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.09.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.09.2015 weggefallen.

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