Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Raiffeisen Informatik Center Steiermark GmbH; GRZ IT Center GmbH - BWB/Z-2772 | Bundeswettbewerbsbehörde

Raiffeisen Informatik Center Steiermark GmbH; GRZ IT Center GmbH

BWB/Z-2772

17.08.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Herbeiführung der Personengleichheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe in der Raiffeisen Informatik Center Steiermark GmbH sowie der GRZ IT Center GmbH durch die Geschäftsführerbestellung von Dl (FH) Dietmar Schlar und Mag. Arthur Greiderer. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich IT-Services.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.09.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.09.2015 weggefallen.

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