Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ALSTOM; General Electric Company - BWB/Z-2771 | Bundeswettbewerbsbehörde

ALSTOM; General Electric Company

BWB/Z-2771

14.08.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb nicht-kontrollierender Minderheitsbeteiligungen in folgenden Geschäftsbereichen von General Electric Company, Connecticut, Vereinigte Staaten, durch ALSTOM (société anonyme), Levallois Perret, Frankreich: (i) Stromnetz- und Digital Energy in den Vereinigten Staaten, (ii) Digital Energy außerhalb den Vereinigten Staaten, (iii) Erneuerbare Energie und (iv) in dem weltweiten Nuklear- und französischen Dampfgeschäft. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Stromnetz, Erneuerbare Energie, Nuklear (nichtnuklearer Teil, dh conventional island) und Dampfgeschäft.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.09.2015 weggefallen.

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