Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ALSTOM; General Electric Company - BWB/Z-2770 | Bundeswettbewerbsbehörde

ALSTOM; General Electric Company

BWB/Z-2770

14.08.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb des Geschäftsbereichs Signaltechnik von General Electric Company, Connecticut, Vereinigte Staaten ("GE"), durch ALSTOM (société anonyme), Levallois Perret, Frankreich ("ALSTOM"). Die Transaktion erfolgt im Wege eines Asset- und Share-Deals, dh ALSTOM wird (i) sämtliche Anteile an GE Transportation France SNC, GE Transportation Systems Global Signafing LLC, GE Transportation Systems S.p.A., GE Transportation Systems Pty Ltd sowie (ii) sämtliche Vermögenswerte von GE (jeder Art, jeden Charakters und jeder Beschreibung, beweglich oder unbeweglich), die von GE genutzt oder gehalten werden und ausschließlich oder in erster Linie in Verbindung mit dem Geschäftsbereich Signaltechnik zum Einsatz kommen, erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Signaltechnik für Schienennetze.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.09.2015 weggefallen.

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