Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IPH S.A.S.; Kistenpfennig AG - BWB/Z-2766 | Bundeswettbewerbsbehörde

IPH S.A.S.; Kistenpfennig AG

BWB/Z-2766

13.08.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

IPH S.A.S., Paris/Frankreich beabsichtigt, 100 % der Aktienanteile an und damit die alleinige Kontrolle über Kistenpfennig AG, Mainz/Deutschland zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Lieferung von technischen Teilen für Instandhaltung sowie Originalzubehör für Industrie und Produktion (sog. "technischer Handel")​.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.09.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.09.2015 weggefallen.

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