Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

J.S. Reklame Århus ApS; Actona Holdings A/S - BWB/Z-2765 | Bundeswettbewerbsbehörde

J.S. Reklame Århus ApS; Actona Holdings A/S

BWB/Z-2765

13.08.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

J.S. Reklame Århus ApS (Århus, Dänemark), ein Unternehmen der Jysk-Gruppe, beabsichtigt, 90% der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über die neu zu gründende Actona Holdings A/S zu erwerben. Unmittelbar vor diesem Erwerb wird Actona Holdings A/S 100% des Gesellschaftskapitals der Actona Company A/S (Holstebro, Dänemark) erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Möbelgroßhandel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.09.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.09.2015 weggefallen.

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