Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mobiltel EAD; Bultel Cable Bulgaria EAD - BWB/Z-2761 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mobiltel EAD; Bultel Cable Bulgaria EAD

BWB/Z-2761

07.08.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mobiltel EAD (Bulgarien) beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile der Bultel Cable Bulgaria EAD (Bulgarien). Bultel Cable Bulgaria EAD ist die Holdinggesellschaft der Blizoo Gruppe, die als Anbieter von Kabel-TV, Festnetztelefonie, Breitband-Internet(inklusive mobilem Breitband-Internet) und Pay-TV Dienstleistungen in Bulgarien tätig ist. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Telekommunikation.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.09.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.09.2015 weggefallen.

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