Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
GUOXIN International Investment Corporation Limited; EMTECH HOLDING LIMITED
BWB/Z-2760
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
GUOXIN International Investment Corporation Limited (Hong Kong) beabsichtigt, über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Yunson Holdings Company Limited 30% der Anteile an der EMTECH HOLDING LIMITED (Hong Kong), der Holding der Hilite Gruppe, von AVICEM HK Ltd., einer 100%igen Tochtergesellschaft der AVIC Electromechanical Systems Holdings Co., Ltd., China, zu übernehmen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von Automobilteilen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.09.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.09.2015 weggefallen.