Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Endurance Capital AG; Invest Unternehmensbeteiligungs AG; Schweizer Group KG; Plauen Automobile Technology GmbH - BWB/Z-2757 | Bundeswettbewerbsbehörde

Endurance Capital AG; Invest Unternehmensbeteiligungs AG; Schweizer Group KG; Plauen Automobile Technology GmbH

BWB/Z-2757

06.08.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb von 75% der Schweizer Group KG sowie 94% der Plauen Automobile Technology GmbH durch Endurance Capital AG, Deutschland, und Invest Unternehmensbeteiligungs AG. Der Erwerb erfolgt mittelbar über die eigens zu diesem Zwecke erworbene SGKG Management GmbH, an dem Endurance Capital AG zu 73% und InvestAG zu 27% beteiligt sind. Das Zusammenschlussvorhaben betifft den Bereich Entwicklung, Herstellung und Bearbeitung von Druckgussteilen aus Aluminium und Magnesium.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.09.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.08.2015 weggefallen.

zurück zur Übersicht