Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SB Frischfleisch GmbH; Marcher-Gruppe; Schirnhofer-Gruppe; Aibler Fleisch- und Wurstwaren Produktions GmbH; Wilhelm Blasko CONVENIENCE-Fertiggerichte GmbH - BWB/Z-2756 | Bundeswettbewerbsbehörde

SB Frischfleisch GmbH; Marcher-Gruppe; Schirnhofer-Gruppe; Aibler Fleisch- und Wurstwaren Produktions GmbH; Wilhelm Blasko CONVENIENCE-Fertiggerichte GmbH

BWB/Z-2756

05.08.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Verkäufer von Aibler Fleisch- und Wurstwaren Produktions GmbH sind die Anmelder Karl Schirnhofer und Schirnhofer Gesellschaft m.b.H., Verkäufer von Blasko CONVENIENCE-Fertiggerichte GmbH sind die Anmelder Schirnhofer Gesellschaft m.b.H. und Schirnhofer Schlachthof GmbH, Käufer jeweils die Anmelderinnen SB Frischfleisch GmbH und Marcher Beteiligungsverwaltung GmbH. Die Übertragung erfolgt durch Sharedeals. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion von Fleischerzeugnissen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.09.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.08.2015 weggefallen.

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