Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Iventa Personalanzeigen GmbH; Media4Jobs Werbe- und Mediaagentur GmbH - BWB/Z-2755 | Bundeswettbewerbsbehörde

Iventa Personalanzeigen GmbH; Media4Jobs Werbe- und Mediaagentur GmbH

BWB/Z-2755

04.08.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Iventa Personalanzeigen GmbH beabsichtigt, 100 % der Gesellschaftsanteile an der Media4Jobs Werbe- und Mediaagentur GmbH zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftszweig der Veröffentlichung von Personalanzeigen (Stelleninseraten).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.09.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.09.2015 weggefallen.

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