Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Austria Asphalt GmbH & Co OG; TEERAG-ASDAG AG; Asphaltmischanlage Mürzzuschlag
BWB/Z-2754
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Austria Asphalt GmbH & Co OG, beabsichtigt, von der derzeitigen Alleineigentümerin TEERAG-ASDAG Aktiengesellschaft eine 50%-Beteiligung an der Asphaltmischanlage Mürzzuschlag, Steiermark, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Asphaltmischgut.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.08.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelderin hat am 16.11.2017 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.
Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 31.08.2015