Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Europapier International AG; PaperNet GmbH - BWB/Z-2751 | Bundeswettbewerbsbehörde

Europapier International AG; PaperNet GmbH

BWB/Z-2751

31.07.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Vorsorgliche Anmeldung des Erwerbs eines Teils des Papiergroßhandelsgeschäfts der PaperNet GmbH, Wiener Neudorf, durch Europapier International AG, Hinterbrühl. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Papiergroßhandel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.08.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Zunächst wurde ein Verbesserungsauftrag an die Anmelder erteilt. Die Prüfungsanträge der Amtsparteien wurden schlussendlich aber nach § 12 Abs 1 Z 1 infolge fehlender Anmeldebedürftigkeit des angemeldeten Vorhabens zurückgewiesen.

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 21.08.2015

Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 25.08.2015

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