Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PremiQaMed Holding GmbH; Goldenes Kreuz Privatklinik BetriebsGmbH - BWB/Z-2750 | Bundeswettbewerbsbehörde

PremiQaMed Holding GmbH; Goldenes Kreuz Privatklinik BetriebsGmbH

BWB/Z-2750

31.07.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 75% der Anteile an der Goldenes Kreuz Privatklinik BetriebsGmbH, Lazarettgasse 16-18, 1090 Wien, durch PremiQaMed Holding GmbH, Heiligenstädter Straße 46-48/10, 1190 Wien. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Krankenhausdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.08.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

​Das Kartellgericht hat am 9.2.2016 den Zusammenschluss unter Auflagen freigegeben. Gegen diese Entscheidung hat der Bundeskartellanwalt fristgerecht Rekurs an den Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht erhoben.

Mit Entscheidung des Kartellobergerichtes am 7.7.2016 wurde dem Rekurs des Bundeskartellanwaltes nicht stattgegeben. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 28.08.2015

Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 28.08.2015

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