Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ARDEX Gruppe; Familien Groß; Familie Wieland; WAKOL GmbH - BWB/Z-2743 | Bundeswettbewerbsbehörde

ARDEX Gruppe; Familien Groß; Familie Wieland; WAKOL GmbH

BWB/Z-2743

28.07.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die ARDEX Gruppe (Deutschland) beabsichtigt durch ihre Tochtergesellschaften ARDEX GmbH und ARDEX Anlagen GmbH (ebenfalls Deutschland) 34% der Anteile von den Familien Groß (Deutschland) und 40% der Anteile von der Familie Wieland (Deutschland), in Summe somit 74% der Anteile an der WAKOL GmbH (Deutschland) zu erwerben. Die WAKOL GmbH wird nach Durchführung des geplanten Zusammenschlusses von der ARDEX Gruppe gemeinsam mit den verbleibenden Gesellschaftern Martina und Christian Groß kontrolliert werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von bauchemischen Produkten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.08.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.08.2015 weggefallen.

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