Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

lntersnack International B. V.; Franck d.d. - BWB/Z-2738 | Bundeswettbewerbsbehörde

lntersnack International B. V.; Franck d.d.

BWB/Z-2738

24.07.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​lntersnack International B.V. (Niederlande) und Franck d.d. (Kroatien) beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens mit dem Namen Adria Snack Company, d.o.o., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Zagreb (Kroatien), zur Herstellung und zum Vertrieb von salzigen Snacks in verschiedenen Ländern in Südosteuropa.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.08.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.08.2015 weggefallen.

zurück zur Übersicht