Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Österreichisches Rotes Kreuz Landesverband Wien; Grünes Kreuz - Rettung und Soziale Dienste gemeinnützige GmbH - BWB/Z-2736 | Bundeswettbewerbsbehörde

Österreichisches Rotes Kreuz Landesverband Wien; Grünes Kreuz - Rettung und Soziale Dienste gemeinnützige GmbH

BWB/Z-2736

20.07.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand der Anmeldung ist der Erwerb einer 100%-igen Beteiligung an Grünes Kreuz - Rettung und Soziale Dienste gemeinnützige GmbH, in der vorab der gesamte Geschäftsbetrieb Rettung des Vereins Grünes Kreuz - österreichweiter eigenständiger Rettungs-, Krankentransport und Sanitätshilfsdienste eingebracht wurde, durch Österreichisches Rotes Kreuz Landesverband Wien. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Rettungs-, Sanitäts- und Krankentransportdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.08.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Am 3.11.2015 wurde vom Kartellgericht der Zusammenschluss unter Auflagen genehmigt. Die Amtsparteien verzichteten auf Rechtsmittel.

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 17.08.2015

Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 17.08.2015

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