Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Heineken N.V. International B.V.; Pivovarna Laško d.d. - BWB/Z-2735 | Bundeswettbewerbsbehörde

Heineken N.V. International B.V.; Pivovarna Laško d.d.

BWB/Z-2735

20.07.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Heineken N.V. International B.V. (Niederlande), eine Tochtergesellschaft der Heineken N.V. (Niederlande), beabsichtigt, 51,11% der Anteile der Pivovarna Laško d.d. (Slowenien) zu übernehmen und dadurch alleinige Kontrolle sowie im Anschluss daran mittels öffentlichem Pflichtangebot die restlichen sich derzeit im Streubesitz befindlichen Anteile von 48,89% zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Bier.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.08.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.08.2015 weggefallen.

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