Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kaba Holding AG; DORMA Beteiligungs-GmbH; DORMA Holding GmbH+Co. KGaA - BWB/Z-2733 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kaba Holding AG; DORMA Beteiligungs-GmbH; DORMA Holding GmbH+Co. KGaA

BWB/Z-2733

20.07.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb einer kontrollierenden Beteiligung in der Höhe von jeweils 52,5% an DORMA Beteiligungs-GmbH (Deutschland) und DORMA Holding GmbH+Co. KGaA (Deutschland) durch Kaba Holding AG (Schweiz). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Sicherheitstechnik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.08.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.08.2015 weggefallen.

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