Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KIAS Recycling GmbH; SRP Sekundär Rohstoff Produktion GmbH - BWB/Z-2732 | Bundeswettbewerbsbehörde

KIAS Recycling GmbH; SRP Sekundär Rohstoff Produktion GmbH

BWB/Z-2732

20.07.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​KIAS Recycling GmbH (Kirchdorf an der Krems) beabsichtigt, von der TOP Umweltservice GmbH (Pöchlarn) 50% der Geschäftsanteile an der SRP Sekundär Rohstoff Produktion GmbH (Pöchlarn) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Abfallwirtschaft.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.08.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.08.2015 weggefallen.

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