Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Open Joint-Stock Company Rosneft Oil Company; AET-Raffineriebeteiligungsgesellschaft mbH - BWB/Z-2731 | Bundeswettbewerbsbehörde

Open Joint-Stock Company Rosneft Oil Company; AET-Raffineriebeteiligungsgesellschaft mbH

BWB/Z-2731

17.07.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Open Joint-Stock Company Rosneft Oil Company (Russland) beabsichtigt, 66,7% der Anteile an und dadurch die alleinige Kontrolle über die AET-Raffineriebeteiligungsgesellschaft mbH (Deutschland), eine Holdinggesellschaft, die wiederum 25% der Anteile an der PCK Raffinerie GmbH (Deutschland) hält, von Total Deutschland GmbH (Deutschland) und Total Mineralöl und Chemie GmbH (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Raffination von Rohöl.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.08.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.08.2015 weggefallen.

zurück zur Übersicht