Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VR Equitypartner GmbH; BIP Investment Partners S.A.; LEUNA-Tenside GmbH - BWB/Z-2728 | Bundeswettbewerbsbehörde

VR Equitypartner GmbH; BIP Investment Partners S.A.; LEUNA-Tenside GmbH

BWB/Z-2728

13.07.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlussvorhabens ist der Erwerb von jeweils 50% der Anteile an der LEUNA-Tenside GmbH mit Sitz in Leuna (Deutschland) durch die VR Equitypartner GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Deutschland) und die BIP Investment Partners S.A. mit Sitz in Luxembourg Stadt (Luxembourg) und der damit verbundene Erwerb gemeinsamer Kontrolle über LEUNA-Tenside GmbH. Das Vorhaben betrifft die chemische Industrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.08.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.08.2015 weggefallen.

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