Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Raiffeisen Software Solution und Service GmbH; RACON Software Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-2727 | Bundeswettbewerbsbehörde

Raiffeisen Software Solution und Service GmbH; RACON Software Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-2727

13.07.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Verschmelzung von Raiffeisen Software Solution und Service GmbH (Wien) und RACON Software Gesellschaft m.b.H. (Linz) zu einer neuen Gesellschaft Raiffeisen Software GmbH, die gemeinsam von Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG (Wien) und Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft (Linz) kontrolliert wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Services.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.08.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.08.2015 weggefallen.

zurück zur Übersicht