Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

General Electric Company; Woodward, lnc. - BWB/Z-2724 | Bundeswettbewerbsbehörde

General Electric Company; Woodward, lnc.

BWB/Z-2724

09.07.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​General Electric Company (USA) beabsichtigt, 50% der Anteile an und damit gemeinsame Kontrolle über eine von Woodward, lnc. (USA) gegründete Delaware Limited Liability Company zu erwerben. Woodward wird zuvor ihr Kraftstoffsystemgeschäft in dem Ausmaß, als es bereits von Woodward für die Versorgung von GE-Triebwerken genutzt wird, in die Delaware Limited Liability Company übertragen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Komponenten für Kraftstoffsysteme von Flugzeugtriebwerken.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.08.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.08.2015 weggefallen.

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