Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Thermo Fisher Scientific Inc.; Alfa Aesar Gruppe
BWB/Z-2723
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Thermo Fisher Scientific Inc. (USA) beabsichtigt den Erwerb von Alfa Aesar, einem Geschäftsbereich von Johnson Matthey plc (Vereinigtes Königreich). Die Transaktion besteht aus dem Erwerb von Unternehmensanteilen, des Geschäftsbetriebes und bestimmter Immaterialgüterrechte durch die Thermo Fisher Gruppe von der Johnson Matthey Gruppe. Die Transaktion betrifft Laborchemikalien, insbesondere organische Chemikalien.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.08.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.08.2015 weggefallen.