Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Daimler AG; Mercedes-Benz Financial Services Austria GmbH; Finanzierungsgeschäft der Wiesenthal-Gruppe
BWB/Z-2717
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 100% der Anteile an Welcome Bank Gesellschaft m.b.H. von Wiesenthal & Co GmbH durch Daimler AG sowie Erwerb von 100% der Anteile an Car-Projekt Fahrzeugleasing GmbH von Wiesenthal & Co GmbH und Erwerb des einzigen Kommanditanteils und des einzigen Komplementäranteils an Motorcar Versicherungsmakler Sulke & Co KG, nunmehr GmbH & Co KG von Wiesenthal GmbH und von Co-Projekt Projektierung und Vermietung von Immobilien, Anlagen und Fahrzeugen Gesellschaft m.b.H., sowie Erwerb des Unternehmens von Co-Projekt Projektierung und Vermietung von Immobilien, Anlagen und Fahrzeugen Gesellschaft m.b.H. im Wege eines Asset Deals jeweils durch Mercedes-Benz Financial Services Austria GmbH.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.08.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.08.2015 weggefallen.