Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rhenus Beteiligungen International GmbH; LTE Logistik- und Transport-GmbH; Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH - BWB/Z-2716 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rhenus Beteiligungen International GmbH; LTE Logistik- und Transport-GmbH; Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH

BWB/Z-2716

06.07.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Rhenus Beteiligungen International GmbH mit dem Sitz in Holzwickede (Deutschland) beabsichtigt, eine Beteiligung im Ausmaß von 50% am Stammkapital der LTE Logistik- und Transport-GmbH von der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH mit dem Sitz in Graz zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Eisenbahngüterverkehr.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.08.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.08.2015 weggefallen.

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