Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ardian France SA; Essenze Italiane s.a.s.; Italcima S.r.l.; D&D Service S.r.l. - BWB/Z-2712 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ardian France SA; Essenze Italiane s.a.s.; Italcima S.r.l.; D&D Service S.r.l.

BWB/Z-2712

02.07.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Ardian France SA, Paris, Frankreich, beabsichtigt, im Namen von AXA LBO Fund V FCPR indirekt alleinige Kontrolle über (a) Essenze Italiane s.a.s., Gallarate, Italien - die wiederum alleinige Kontrolle über IRCA S.r.l., Gallarate, Italien ausübt - (b) Italcima S.r.l., Vergiate, Italien und (c) D&D Service S.r.l., Busto Arsizio, Italien, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Halbfertigprodukte im Lebensmittelsektor.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.07.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.07.2015 weggefallen.

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