Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hammerer Aluminium lndustries Holding GmbH; Presswerk Soest - BWB/Z-2710 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hammerer Aluminium lndustries Holding GmbH; Presswerk Soest

BWB/Z-2710

01.07.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Geplanter mittelbarer Erwerb aller wesentlichen zum Unternehmensteil "Presswerk Soest", Soest, Deutschland, gehörigen Vermögensgegenstände inklusive der vom Presswerk Soest genutzten Betriebsgrundstücke durch die Hammerer Aluminium lndustries Holding GmbH, Braunau am lnn - Ranshofen, Österreich, über eine zu diesem Zweck neu zu gründende 100%ige Erwerbsgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht ("HAI New-CO"). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Maschinen und Metall.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.07.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.07.2015 weggefallen.

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