Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Henry Schein Inc.-Gruppe; Projectsilver ApS; Jørgen Kruuse A/S - BWB/Z-2708 | Bundeswettbewerbsbehörde

Henry Schein Inc.-Gruppe; Projectsilver ApS; Jørgen Kruuse A/S

BWB/Z-2708

30.06.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Henry Schein Inc.-Gruppe (New York, USA) beabsichtigt, über ihre Tochtergesellschaft Projectsilver ApS (Kopenhagen, Dänemark), 85% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Jørgen Kruuse A/S (Langeskov, Dänemark) zu erwerben. Henry Schein bietet weltweit Produkte und Dienstleistungen im Gesundheitswesen für humanmedizinische, zahnmedizinische und tiermedizinische Praxen und tiermedizinische Kliniken an. Kruuse ist ein Großhändler für Verbrauchsmaterialien und Hardwareprodukte im Bereich der Tiergesundheit und vertreibt zudem Tiernahrung und Haustierzubehör. Nach Durchführung des Zusammenschlussvorhabens wird Henry Schein (indirekt) alleinige Kontrolle über Kruuse ausüben können.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.07.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.07.2015 weggefallen.

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