Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Klöcher Baugesellschaft m.b.H.; FMA Asphaltwerk GmbH & Co KG; FMA Asphaltwerk GmbH
BWB/Z-2707
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Klöcher Baugesellschaft m.b.H. mit Sitz in Klöch (Österreich) beabsichtigt den Erwerb von weiteren 20% der Anteile an der FMA Asphaltwerk GmbH & Co KG sowie an der unbeschränkt haftenden Komplementärin FMA Asphaltwerk GmbH mit Sitz in Feldbach (Österreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Asphaltproduktion.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.07.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.08.2015 weggefallen.