Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Koninklijke Bunge B.V.; Novaol S.r.l.; Natural Energy West GmbH - BWB/Z-2703 | Bundeswettbewerbsbehörde

Koninklijke Bunge B.V.; Novaol S.r.l.; Natural Energy West GmbH

BWB/Z-2703

23.06.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 100% der Anteile an Novaol S.r.l. (Mailand, Italien) und Erwerb von 25% der Anteile an Natural Energy West GmbH (Neuss, Deutschland) durch Koninklijke Bunge B.V. (Rotterdam, Niederlande). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Agrarindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.07.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.07.2015 weggefallen.

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