Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ThyssenKrupp Steel Europe AG; Pangang Group Xichang Steel & Vanadium Co. Ltd.; TKAS Auto Steel Company Limited - BWB/Z-2701 | Bundeswettbewerbsbehörde

ThyssenKrupp Steel Europe AG; Pangang Group Xichang Steel & Vanadium Co. Ltd.; TKAS Auto Steel Company Limited

BWB/Z-2701

23.06.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Gründung einer gemeinsam kontrollierten Gesellschaft durch ThyssenKrupp Steel Europe AG (Deutschland), Pangang Group Xichang Steel & Vanadium Co. Ltd. (China) und TKAS Auto Steel Company Limited (China). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Stahlerzeugnisse.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.07.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.07.2015 weggefallen.

zurück zur Übersicht