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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Telekom Austria AG; Amisco N.V. - BWB/Z-2698 | Bundeswettbewerbsbehörde

Telekom Austria AG; Amisco N.V.

BWB/Z-2698

22.06.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Telekom Austria AG beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile der Amisco N.V., Belgien. Amisco N.V. ist die Holdinggesellschaft der Amis-Gruppe, die größtenteils als Anbieter von Breitband-Internet, TV und Festnetztelefonie in Slowenien und Kroatien tätig ist. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Telekommunikation.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.07.2015.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.07.2015 weggefallen.

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