Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nordic Capital VII Limited; Apollo Holdco S.à.r.l. - BWB/Z-2694 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nordic Capital VII Limited; Apollo Holdco S.à.r.l.

BWB/Z-2694

19.06.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Nordic Capital VII Limited (Jersey) beabsichtigt über Cidron Ollopa B.V. (Niederlande) den Erwerb von 100% der Anteile an Apollo Holdco S.à.r.l. (Luxemburg), einer Holdinggesellschaft, welche die Sunrise Medical Gruppe (Deutschland) kontrolliert. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Mobilitätsprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.07.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.07.2015 weggefallen.

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