Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Zementwerk Leube GmbH; Paltentaler Beton Erzeugungs GesmbH; Paltentaler Holding GmbH - BWB/Z-2693 | Bundeswettbewerbsbehörde

Zementwerk Leube GmbH; Paltentaler Beton Erzeugungs GesmbH; Paltentaler Holding GmbH

BWB/Z-2693

16.06.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Zementwerk Leube GmbH beabsichtigt, 25,9% der Geschäftsanteile an der Paltentaler Beton Erzeugungs GesmbH von der Paltentaler Holding GmbH zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Transportbeton.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.07.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.07.2015 weggefallen.

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