Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
lberpotash S.A.; Akzo Nobel Chemicals International B.V.; Akzo Nobel lndustrial Chemicals B.V.
BWB/Z-2690
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Kooperation zwischen lberpotash S.A. (Spanien), Akzo Nobel Chemicals International B.V. (Niederlande) und Akzo Nobel lndustrial Chemicals B.V. (Niederlande) in Form der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Sal Vesta Iberia S.L. sowie des gemeinsamen Betriebes der Salz Kooperation, die Bestandteil des Unternehmens des Iberpotash S.A. ist. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Salz und Pottasche (Kaliumkarbonat).
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.07.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.07.2015 weggefallen.