Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Volksbank Wien-Baden AG; Volksbank Obersdorf - Wolkersdorf - Deutsch-Wagram e.Gen. - BWB/Z-2687 | Bundeswettbewerbsbehörde

Volksbank Wien-Baden AG; Volksbank Obersdorf - Wolkersdorf - Deutsch-Wagram e.Gen.

BWB/Z-2687

11.06.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist die Übertragung des Unternehmens der Volksbank Obersdorf - Wolkersdorf - Deutsch-Wagram e.Gen. in die Volksbank Wien-Baden AG durch Einbringung gemäß § 92 BWG mit Gesamtrechtsnachfolge. Die Einbringung erfolgt gegen die Ausgabe von neuen Aktien durch die Volksbank Wien-Baden AG an die einbringende Genossenschaft im Wege einer Kapitalerhöhung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.07.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.07.2015 weggefallen.

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