Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BC Partners Limited; Pharmathen S.A.
BWB/Z-2685
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
BC Partners Limited (Vereinigtes Königreich) beabsichtigt, über von ihr beratene Private-Equity-Fonds mehr als 50% der Anteile an und dadurch alleinige Kontrolle über Pharmathen S.A. (Griechenland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Vertragsentwicklung, -herstellung und -vertrieb von finalen Darreichungsformen und Arzneimittelwirkstoffen für Pharma-, Ge-nerika- und OTC-(over-the-counter-)Unternehmen, die rezeptfreie Medikamente vertreiben (CDM).
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.07.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.07.2015 weggefallen.