Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Weston Investment Company Limited; Tabak- und Einzelhandelsgeschäft von Adris Grupa d.d. - BWB/Z-2684 | Bundeswettbewerbsbehörde

Weston Investment Company Limited; Tabak- und Einzelhandelsgeschäft von Adris Grupa d.d.

BWB/Z-2684

09.06.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Weston Investment Company Limited (Vereinigtes Königreich) beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile an TDR d.o.o., 88,80% der Anteile an iNovine d.d., 97,10% der Anteile an Opresa d.d. und 25,90% der Anteile an Tisak d.d. von Adris Grupa d.d. (Kroatien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Tabak.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.07.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.07.2015 weggefallen.

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