Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Johann Dettendorfer Spedition, Ferntrans GmbH & Co. KG; Auspizium Beteiligungs GmbH; lnntaler Logistik-Park GmbH - BWB/Z-2681 | Bundeswettbewerbsbehörde

Johann Dettendorfer Spedition, Ferntrans GmbH & Co. KG; Auspizium Beteiligungs GmbH; lnntaler Logistik-Park GmbH

BWB/Z-2681

08.06.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Johann Dettendorfer Spedition, Ferntrans GmbH & Co. KG beabsichtigt die Übernahme von 100% der Geschäftsanteile an der Auspizium Beteiligungs GmbH in Ihrer Funktion als Finanz- und Besitzgesellschaft der lnntaler Logistik-Park GmbH, die Betreiberin einer LKW-Tankstelle ist. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Spedition und Tanklager.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.07.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.06.2015 weggefallen.

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