Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Carlyle Group, L.P.; Brintons Carpets Limited; Fabryka Dywanȯw Agnella S.A. - BWB/Z-2680 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Carlyle Group, L.P.; Brintons Carpets Limited; Fabryka Dywanȯw Agnella S.A.

BWB/Z-2680

08.06.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Fonds, die von Unternehmen der The Carlyle Group, L.P. (USA) verwaltet werden, beabsichtigen, mittelbar über Brintons Carpets Limited (Vereinigtes Königreich), 98% der Anteile an und hiermit Alleinkontrolle über Fabryka Dywanȯw Agnella S.A. (Polen) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Teppichen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.07.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.07.2015 weggefallen.

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