Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CCPIB Europe S.à.r.l.; mfi management für immobilien AG - BWB/Z-2679 | Bundeswettbewerbsbehörde

CCPIB Europe S.à.r.l.; mfi management für immobilien AG

BWB/Z-2679

08.06.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​CCPIB Europe S.à.r.l., eine 100%ige Tochtergesellschaft des Canada Pension Plan Investment Board (Kanada) beabsichtigt, (mittelbar) von Unibail-Rodamco SE 46,1% der Anteile an mfi management für immobilien AG (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Betrieb und das Management von Gewerbeimmobilien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.07.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.06.2015 weggefallen.

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