Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Arriva Dolenjska in Primorska, druẑba za prevoz potnikov, d.o.o.; Alpetour - Potovalna Agencija, d.d. - BWB/Z-2676 | Bundeswettbewerbsbehörde

Arriva Dolenjska in Primorska, druẑba za prevoz potnikov, d.o.o.; Alpetour - Potovalna Agencija, d.d.

BWB/Z-2676

02.06.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Arriva Dolenjska in Primorska, druẑba za prevoz potnikov, d.o.o., Slowenien, ein Unternehmen des Deutsche Bahn-Konzerns, Deutschland, beabsichtigt, mehr als 50% der Anteile und damit alleinige Kontrolle über Alpetour - Potovalna Agencija, d.d., Slowenien, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der gelegentlichen (Charter-)Personentransporte per Bus in Österreich.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.06.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.06.2015 weggefallen.

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