Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Permira Holdings Limited; Carl Holding GmbH - BWB/Z-2669 | Bundeswettbewerbsbehörde

Permira Holdings Limited; Carl Holding GmbH

BWB/Z-2669

22.05.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Permira Holdings Limited, Channel Islands, beabsichtigt, indirekt über die Zweckgesellschaft Blitz F15-269 GmbH, Deutschland, 100% der Anteile an der Carl Holding GmbH als Muttergesellschaft der GFKL Gruppe zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Finanzdienstleistungen / Forderungsmanagement.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.06.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.06.2015 weggefallen.

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