Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ardian France SA; Holding AMP S.r.l.
BWB/Z-2665
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Ardian France SA (Paris, Frankreich) beabsichtigt im Namen von AXA Expansion Fund III indirekt zumindest 90% der Anteile und somit alleinige Kontrolle an Holding AMP S.r.l. (Mailand, Italien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Fahrzeugkomponenten für Erstausrüstung (OEM - Original Equipment Manufacturers) einschließlich Bestandteile für OES (Original Equipment Suppliers) und Ersatzteile für den unabhängigen Aftermarkt.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.06.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.06.2015 weggefallen.