Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Equistone Partners Europe Ltd.; Rhodius Holding GmbH - BWB/Z-2663 | Bundeswettbewerbsbehörde

Equistone Partners Europe Ltd.; Rhodius Holding GmbH

BWB/Z-2663

15.05.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter mittelbarer Erwerb der alleinigen Kontrolle an der Rhodius Holding GmbH, Weißenburg Deutschland, durch die Equistone Partners Europe Ltd., London, Vereinigtes Königreich, über von letzterer beratene Fonds. Im Einzelnen werden sich von Equistone beratene Fonds zu etwa 88% an einer neu gegründeten Holdinggesellschaft, der Rhodius Group Holding GmbH, beteiligen, an der auch das derzeitige und künftige Management der Zielgesellschaft über die Rhodius Management GmbH Equistone & Co. KG in Höhe von etwa 12% beteiligt sein wird. Die Rhodius Group Holding GmbH wird über eine 100%-ige Tochtergesellschaft, die Rhodius Erwerbs GmbH, sämtliche Anteile an der Zielgesellschaft erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Filter und Rohrleitungen für Airbags.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.06.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.06.2015 weggefallen.

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