Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
TPG Partners VII; Fosun lndustrial Holdings Limited; Cirque du Soleil
BWB/Z-2661
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Diese Anmeldung betrifft (1) den beabsichtigten Erwerb von TPG Partners VII einer 55%-Beteiligung und alleiniger Kontrolle an einer neu zu gründenden Kommanditgesellschaft (limited partnership), auf die das weltweite Geschäft von Cirque du Soleil übertragen wird sowie (2) den beabsichtigen Erwerb von Fosun lndustrial Holdings Limited einer nicht-kontrollierenden 25%-Beteiligung an derselben neu zu gründenden Kommanditgesellschaft.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.06.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.06.2015 weggefallen.