Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

FUNKE MEDIENGRUPPE GmbH & Co. KGaA; Axel Springer Media Impact GmbH & Co. KG - BWB/Z-2660 | Bundeswettbewerbsbehörde

FUNKE MEDIENGRUPPE GmbH & Co. KGaA; Axel Springer Media Impact GmbH & Co. KG

BWB/Z-2660

12.05.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 25,1% der Anteile an der Axel Springer Media Impact GmbH & Co. KG durch FUNKE MEDIENGRUPPE GmbH & Co. KGaA, Essen, Deutschland. Nach Vollzug des Zusammenschlussvorhabens wird das gemeinsame Unternehmen als Media Impact GmbH & Co. KG firmieren. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Medien (als Werbeträger).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.06.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.06.2015 weggefallen.

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