Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Robert Bosch GmbH; Midea Group Co., Ltd. - BWB/Z-2658 | Bundeswettbewerbsbehörde

Robert Bosch GmbH; Midea Group Co., Ltd.

BWB/Z-2658

30.04.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung eines Teilfunktions-Gemeinschaftsunternehmens zwischen Bosch (China) Investment Ltd., einer 100%igen Tochtergesellschaft der Robert Bosch GmbH (Gerlingen-Schillerhöhe, Deutschland) und Hefei Midea Heating & Ventilation Equipment Co., Ltd., einer indirekten 100%igen Tochtergesellschaft der Midea Group Co., Ltd. (China) im Bereich Produktion von Systemen mit variablem Kältemittelfluss (Variable Refrigerant Flow). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Klimaanlagen und Klimatisierungslösungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.05.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.05.2015 weggefallen.

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